Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht

Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht ist eine Therapieverfahren der alternativen Medizin zur Behandlung von Schmerzen. Sie besteht aus drei bis fünf (manchmal auch sechs) Therapieeinheiten mit aufeinder und auf den individuellen Patienten  abgestimmten Inhalten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie müssen die Kosten daher selbst tragen.

Eine Behandlung nach Liebscher & Bracht dauert bei mir in der Praxis zwischen 60 und 90 Minuten und kostet für Selbstzahler 120 €.

Naturheilkunde

Als Heilpraktiker biete ich neben der Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht auch noch weitere naturheilkundliche Therapieverfahren an.
Die Möglichkeiten der Naturheilkunde sind dabei vielfältig.

In einem Ersttermin Naturheilkunde nehme ich mir 60 bis 90 Minuten Zeit für Sie für eine ausführliche Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte) und Untersuchung.
Ich erstelle eine Diagnose. Danach kann ich Ihnen Vorschläge unterbreiten, was wir gemeinsam gegen Ihre Beschwerden tun können.
Ich erkläre Ihnen ausführlich, wie eine weitere Therapie ablaufen kann und was diese kostet.
Kosten: 120 € für Selbstzahler.

Private Krankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen

Private Krankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten normalerweise meine Leistungen, zumindest teilweise.
Wenn Sie privat versichert sind, oder eine Zusatzversicherung haben, erhalten Sie eine Rechnung gemäß des Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker (GebüH) die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
Die Kosten richten sich in diesem Fall nach der zugrundeliegenden Diagnose und können im Vorhinein nicht genau bestimmt werden. Sie liegen jedoch meist im Bereich der Kosten für Selbstzahler oder geringfügig darüber.

Ob und in welcher Höhe private Krankenkassen und Zusatzversicherungen meine Leistungen erstatten, hängt sehr stark vom jeweiligen Versicherungstarif ab.

Daher kann ich leider keine Garantie dafür übernehmen, dass Ihre Versicherung den gesamten Rechnungsbetrag erstattet.
Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet werden, müssen Sie leider selbst tragen.

Terminabsage:

Wenn Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sind, sagen Sie diesen bitte bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab.
Dann vereinbare ich gerne einen neuen Termin mit Ihnen, und es entstehen Ihnen keine Kosten für den abgesagten Termin.
Später oder überhaupt nicht abgesagte und nicht wahrgenommene Termine muss ich jedoch mit 50,00 € in Rechnung stellen.

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